Pro Jahrgang gibt es eine Immersionsklasse (immer im Profil Wirtschaft und Recht). Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an nicht-muttersprachliche Schüler*innen, die bereit sind, den Mehraufwand für den vertieften Spracherwerb und den immersiven Fachunterricht zu leisten. Besonders gute Englischkenntnisse sind keine Voraussetzung. Auch wenn sich Native Speakers im Alltag bereits souverän auf Englisch verständigen, sollten sie für den Immersionslehrgang unbedingt ein vertieftes Interesse an der Auseinandersetzung mit der jeweiligen Fachsprache mitbringen.
Als massgebendes Aufnahmekriterium gilt deshalb der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik. Hier sind bei Schüler*innen aus der Sekundarstufe die Noten der Aufnahmeprüfung bzw. bei Schüler*innen aus dem Untergymnasium die Erfahrungsnoten des Februar-Zeugnisses massgebend.
Ob eine interessierte Person in den zweisprachigen Lehrgang aufgenommen werden kann, entscheidet die Schulleitung.