Stipendien

Grundsätzlich sind die auszubildenden Personen und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer seine Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht vollständig selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, beim Kanton ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge zu stellen.

Eingabe und Fristen

Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge müssen Sie spätestens im Monat vor Beginn Ihres Ausbildungsjahres vollständig einreichen. Wenn Sie das Gesuch später einreichen, werden die Ausbildungsbeiträge entsprechend gekürzt. Wenn Sie das Gesuch später als sechs Monate nach Beginn der Ausbildung einreichen, wird Ihr Gesuch nicht mehr behandelt und Sie bekommen keine Beiträge.

Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge können Sie über die Plattform ZHservices erfassen und elektronisch übermitteln.

Kontakt

Weitere Informationen zum Stipendiemwesen erhalten Sie direkt beim zuständigen Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB).

Unterstützung der Schule

Punktuelle Unterstützungsbeiträge für Schulanlässe bzw. Schulmaterial kann die Schule bei ausgewiesenem Bedarf übernehmen. Hierzu nehmen Sie bitte mit dem Rektorat Kontakt auf.