Frequently Asked Questions

A

Auslandsaufenthalte

Bietet die Schule die Möglichkeit von Auslands- und Sprachaufenthalten?

An der KEN gibt es die Möglichkeit von Semester- und Jahresaufenthalten sowie von kürzeren Sprachaufenthalten. Die Aufenthalte im Gymnasium sind freiwillig, während die Schüler*innen der HMS alle in der 3. Klassen einen obligatorischen Aufenthalt im französischen oder englischen Sprachraum absolvieren. Stephan Giess führt die Koordination der Aufenthalte und steht als Ansprechperson zur Verfügung.

Koordination Sprachaufenthalte:

D

Dispensation

Wie beantrage ich eine Sportdispensation?

Für eine Dispensation vom Sportunterricht sind eine Empfehlung des Trainers, eine Talent-Card von Swiss Olympic und ein Trainingsplan an das zuständige Mitglied der Schulleitung einzureichen. Alternativ zur Talent-Card kann auch ein Empfehlungsschreiben des nationalen Verbandes eingereicht werden. Eine Dispensation vom Normalunterricht ist in der Regel nicht möglich.

E

Eintritt

Darf ich mich aus jedem Untergymnasium an der KEN anmelden?

Unter Einhaltung der Aufnahmebedingungen gibt es keine Einschränkungen für eine Anmeldung an der KEN. Sie können sich also beispielsweise auch dann an der KEN für Neue Sprachen Spanisch anmelden, wenn das aktuelle Gymansium dieses Schwerpunktfach ebenfalls führt. 

Kann ich ausserhalb des normalen Aufnahmeverfahrens in die Schule eintreten?

Voraussetzung: Vorbildung

Schüler*innen, die in eine höhere Klasse oder nach Beginn der 1. Klasse in eine Maturitätsschule eintreten wollen, müssen ihre Vorbildung belegen. Die Schulleitung dieser Schule beurteilt die Gleichwertigkeit der Vorbildung und entscheidet über die Aufnahme. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Schüler*innen aus einem anderen Gymnasium/ einer anderen HMS 

Schüler*innen, die bereis erfolgreich ein Aufnahmeverfahren durchlaufen habern und ein öffentliches Gymnasium bzw. eine anerkannte Handeslmittelschule besuchen, werden mit dem gleichen Promotionsstand prüfungsfrei in den jeweiligen Bildungsgang und die der Vorbildung entsprechende Klassenstufe aufgenommen. Allfällige Provisorien und Repetitionen werden angerechnet. Die Aufnahme kann spätestens ein Jahr vor dem Abschluss erfolgen.

Schüler*innen aus einem anderen Bildungsgang

Schüler*innen aus einem anderen Bildungsgang als einem Gymnasium bzw. als der HMS müssen eine ausserordentliche Aufnahmeprüfung ablegen und eine Probezeit von 1 Semester bestehen.

Schüler*innen aus dem Ausland / besondere Fälle

Grundsätzlich: Schüler*innen mit entsprechender Vorbildung, die aufgrund eines Wohnortswechsels aus dem Ausland ohne Aufnahmeprüfung in unsere Schule eintreten, werden vorerst im Status von Hospitant*innen aufgenommen. Die Schulleitung kann den Hospitanten-Status auch für andere Situationen anwenden. Der Eintritt kann sowohl in der ersten als auch in einer höheren Klasse erfolgen (eine Aufnahme kann spätestens ein Jahr vor dem Abschluss erfolgen). Ziel ist es, nach spätestens einem Jahr einen definitiven Status als Schüler*in an der Kantonsschule Enge zu erreichen.

Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über eine zentrale Stelle beim Kanton, welcher die Unterlagen prüft und eine geeignete Schule sucht. 

J

Jokertage

Wie beantrage ich einen Jokertag ?

  • Schüler*innen können vom Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Gründen fernbleiben (Jokertage).
  • Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.
  • Bei besonderen Veranstaltungen wie Sporttagen, Projekttagen oder -wochen, gewichtigen Informationsveranstaltungen sowie an Tagen, an welchen Abschlussprüfungen abgelegt oder Abschlussarbeiten präsentiert werden, dürfen keine Jokertage bezogen werden. Die Schulleitung teilt diese Sperrtage zu Beginn des Semesters mit. Sperrtage können auch nur für bestimmte Schulklassen oder bestimmte Jahrgangsstufen gelten.
  • Schüler*innen geben den Bezug eines Jokertages mindestens 14 Tage im Voraus mittels des dafür vorgesehenen digitalen Formulars (Intranet) ein. Bis zur Volljährigkeit ist die Mitteilung durch die Inhaberin oder den Inhaber der elterlichen Sorge oder andere Erziehungsberechtigte zu unterzeichnen.

N

Nachteilsausgleich

Wie erhalte ich einen Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche sind individuelle Massnahmen, die Jugendlichen ermöglichen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Eine Befreiung von Lernzielen ist nicht möglich. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs setzt ein dem Gesuch beigelegtes Gutachten sowie die Bewilligung durch die Schulleitung voraus. Die Klassenlehrperson oder das zuständige Mitglied der Schulleitung geben gerne Auskunft.

Nachhilfe

Wo kann ich Nachhilfestunden nehmen?

Die Schülerorganisation führt eine Liste mit Schüler*innen, die Nachhilfe geben.

Ausserdem unterstützen dich (Klassen-)Lehrpersonen sehr gerne mit Tipps zu Lern- und Arbeitstechniken oder bei fachlichen Fragen.

Alle Infos zum Förderunterricht findest du hier:

P

Probezeit

Ich habe die Probezeit nicht bestanden. Was nun ?

Damit du diese Situation gut meistern kannst, haben wir für dich Tipps und Adressen zusammengestellt. Sie sollen dir helfen, die nächsten Monate sinnvoll zu gestalten oder eine geeignete Alternative zur Mittelschule zu finden.

S

Schulbestätigung

Wie erhalte ich eine Schulbestätigung?

Eine Schulbestätigung können Schüler*innen selbstständig im Intranet der KEN herunterladen.

U

Unterstützung

Bietet die Schule Unterstützung bei persönlichen Problemen?

Die KEN verfügt über ein ausgebautes Beratungsangebot. Dazu gehören die Schulsozialarbeit, die Lehrpersonen der Kontaktgruppe und externe Psycholog*innen. Beratungen werden auch im Bereich der Berufs- und Studienwahl angeboten.

Besteht an der Schule ein Angebot zur Unterstützung bei fachlichen Defiziten?

Sowohl für die Anforderungen in der HMS als auch für diejenige im Gymnasium besteht ein umfassendes Angebot an fachlicher Unterstützung:

Urlaube

Erhalten Schüler*innen Urlaube für längere Abwesenheiten während des Semesters?

Die Schüler*innen können beim zuständigen Mitglied der Schulleitung ein Urlaubsgesuch für wichtige Anlässe einreichen. Längere Abwesenheiten werden in der Regel nicht bewilligt. Ein Gesuch muss vor der definitiven Planung des Anlasses bewilligt werden. Jokertage erlauben pro Schuljahr eine Abwesenheit von 2 Tagen. Ausgenommen sind definierte Sperrtage.

Das Reglement «Vorschriften über Absenzen, Urlaub und Dispens» gibt Auskunft.